Die Vertragschließenden PARTEIEN,
IN ANERKENNUNG der Bedeutung des Rechts im Entwicklungsprozeß und der Notwendigkeit, Juristen für Entwicklung auszubilden;
IN DER ERWÄGUNG, daß das International Development Law Institute (IDLI) 1983 als internationale nichtstaatliche Organisation nach niederländischem Recht gegründet wurde, um Juristen aus den Entwicklungsländern zu helfen, ihre Fähigkeiten zur Aushandlung von Abkommen und Beratung bei der Durchführung von Transaktionen auf den Gebieten der Entwicklungshilfe, der Auslandsinvestitionen, des internationalen Handels und anderer internationaler geschäftlicher Transaktionen zu verbessern;
IN DER ERWÄGUNG, daß das IDLI in den ersten drei Jahren seiner Tätigkeit Kurse, Seminare und spezifische Ausbildungsprogramme veranstaltet hat, an denen mehr als 480 Teilnehmer aus über 80 verschiedenen Ländern teilgenommen haben;
IN DER ERWÄGUNG, daß das IDLI von einer Reihe von Regierungen, internationalen Organisationen, Stiftungen und dem privaten Sektor zur Aufrechterhaltung seiner Tätigkeit nun bedeutende Finanzmittel erhalten hat;
IN DER ERWÄGUNG, daß die italienische Regierung bereit ist, in Verhandlungen über ein Amtssitzabkommen einzutreten, sobald das IDLI den Status einer internationalen Organisation erlangt hat;
SIND DER AUFFASSUNG, daß es nunmehr wünschenswert ist, das International Development Law Institute als internationale Organisation mit entsprechenden Organen, Rechtspersönlichkeit und Rechtsstellung zu gründen;
INFOLGEDESSEN haben DIE VERTRAGSPARTEIEN folgendes vereinbart: