Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Austro Control-Gebührenverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.1994
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ACGV
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
§ 5.Paragraph 5,
Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die bei der in Betracht kommenden Tarifpost angegebenen Rechtsvorschriften zwar geändert wurden, die gebührenpflichtige Tätigkeit jedoch ihrem Wesen und Inhalt nach unverändert geblieben ist.
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2015
Gesetzesnummer
10007498
Dokumentnummer
NOR12082068
Alte Dokumentnummer
N5199432642J