wenn nachträglich festgestellt wurde, daß eines der Erfordernisse für die Erlangung der Befugnis gemäß § 5 zur Zeit der Verleihung der Befugnis nicht erfüllt war,wenn nachträglich festgestellt wurde, daß eines der Erfordernisse für die Erlangung der Befugnis gemäß Paragraph 5, zur Zeit der Verleihung der Befugnis nicht erfüllt war,