(2)Absatz 2,Artikel 4 des Abkommens und Punkt II des Schlußprotokolls zum Abkommen sind auf Personen, die in einem Drittstaat wohnen, weiter anzuwenden.Artikel 4 des Abkommens und Punkt römisch zwei des Schlußprotokolls zum Abkommen sind auf Personen, die in einem Drittstaat wohnen, weiter anzuwenden.