Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Bei den unter § 1 angeführten Fahrten ist ein vollständig ausgefülltes Dokument (CIM/UIRR Vertrag) mitzuführen, aus dem hervorgeht, daß das Lastkraftfahrzeug anschließend mit der Eisenbahn befördert wird oder bereits befördert wurde. Bei den unter Paragraph eins, angeführten Fahrten ist ein vollständig ausgefülltes Dokument (CIM/UIRR Vertrag) mitzuführen, aus dem hervorgeht, daß das Lastkraftfahrzeug anschließend mit der Eisenbahn befördert wird oder bereits befördert wurde.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2018
Gesetzesnummer
10012455
Dokumentnummer
NOR12155688
Alte Dokumentnummer
N9199442653J