Bundesrecht konsolidiert

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Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs § 2

Kurztitel

Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 1027/1994

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph 2,

Bei den unter Paragraph eins, angeführten Fahrten ist ein vollständig ausgefülltes Dokument (CIM/UIRR Vertrag) mitzuführen, aus dem hervorgeht, daß das Lastkraftfahrzeug anschließend mit der Eisenbahn befördert wird oder bereits befördert wurde.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2018

Gesetzesnummer

10012455

Dokumentnummer

NOR12155688

Alte Dokumentnummer

N9199442653J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/1027/P2/NOR12155688

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