Kurztitel

Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1027 aus 1994,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph 2,

Bei den unter Paragraph eins, angeführten Fahrten ist ein vollständig ausgefülltes Dokument (CIM/UIRR Vertrag) mitzuführen, aus dem hervorgeht, daß das Lastkraftfahrzeug anschließend mit der Eisenbahn befördert wird oder bereits befördert wurde.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2018

Gesetzesnummer

10012455

Dokumentnummer

NOR12155688

alte Dokumentnummer

N9199442653J