Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs
Bundesgesetzblatt Nr. 1027 aus 1994,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.1995
90/01 Straßenverkehrsrecht
Bei den unter Paragraph eins, angeführten Fahrten ist ein vollständig ausgefülltes Dokument (CIM/UIRR Vertrag) mitzuführen, aus dem hervorgeht, daß das Lastkraftfahrzeug anschließend mit der Eisenbahn befördert wird oder bereits befördert wurde.
13.03.2018
10012455
NOR12155688
N9199442653J