Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 935/1993

Typ

Vertrag – Russische Föderation

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.11.1993

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION
StF: BGBl. Nr. 935/1993

Sprachen

Deutsch, Russisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Russischen Föderation, im folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),

Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

_________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel 22, wurde am 25. bzw. 29. November 1993 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012303

Dokumentnummer

NOR11012596

Alte Dokumentnummer

N9199332368J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/935/P0/NOR11012596

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