Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)
Bundesgesetzblatt Nr. 935 aus 1993,
Vertrag – Russische Föderation
Paragraph 0
01.01.1994
08.11.1993
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION
StF: BGBl. Nr. 935/1993
BGBl. III Nr. 89/2008
Deutsch, Russisch
Der Notenwechsel gemäß Artikel 22, wurde am 25. bzw. 29. November 1993 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Russischen Föderation, im folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,
e-rk3
16.09.2019
10012303
NOR11012596
N9199332368J