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EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Protokoll 4 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Protokoll 4

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 911/1993

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Unterzeichnungsdatum

02.05.1992

Index

59/01 EFTA

Titel

PROTOKOLL 4 ÜBER DIE BEFUGNISSE UND ZUSTÄNDIGKEITEN DER EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE IM BEREICH DES WETTBEWERBS Inhaltsverzeichnis mit Hinweisen auf die entsprechenden EG-Rechtsakte oder Bestimmungen des EWR-Abkommens
StF: BGBl. Nr. 911/1993 (NR: GP XVIII RV 583 AB 659 S. 79. BR: AB 4344 S. 558.)

Änderung

(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag)

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag

Präambel/Promulgationsklausel

Teil I: Allgemeine Regeln

Kapitel römisch eins

Einleitung

Kapitel römisch zwei

Allgemeine Verfahrensregeln zur Durchführung der Artikel 53 und 54 des EWR-Abkommens vergleiche Verordnung 17/62)

Kapitel römisch drei

Form Inhalt und andere Einzelheiten von Anträgen und Anmeldungen vergleiche Verordnung 27/62)

Kapitel römisch vier

Anhörungen nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 des Kapitels römisch zwei vergleiche Verordnung 99/63)

 

 

Kapitel römisch fünf

Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Verkehrs- und Wettbewerbsrecht betreffend Kapitel römisch zwei bis römisch vier und römisch sechs bis römisch vierzehn vergleiche Verordnung 2988/74)

Teil II: Verkehr

Kapitel römisch sechs

Anwendung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn- Straßen- und Binnenschiffsverkehrs vergleiche Verordnung 1017/68, Artikel 6 und 10 bis 31)

Kapitel römisch sieben

Form Inhalt und andere Einzelheiten der Beschwerden nach Artikel 10, der Anträge nach Artikel 12 und der Anmeldungen nach Artikel 14 Absatz 1 des Kapitels römisch sechs vergleiche Verordnung 1629/69)

Kapitel römisch acht

Anhörungen nach Artikel 26 Absatz 1 des Kapitels römisch sechs vergleiche Verordnung 1630/69)

Kapitel römisch neun

Bestimmungen über die Anwendung der Artikel 53 und 54 des EWR-Abkommens auf den Seeverkehr vergleiche Verordnung 4056/86 Abschnitt römisch zwei)

Kapitel römisch zehn

Mitteilungspflichten Form Inhalt und andere Einzelheiten betreffend Beschwerden und Anträge sowie über die Anhörung nach Kapitel römisch neun vergleiche Verordnung 4260/88)

Kapitel römisch elf

Verfahren zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen vergleiche Verordnung 3975/87)

Kapitel römisch zwölf

Form Inhalt und weitere Einzelheiten für Beschwerden und Anträge sowie für die Anhörung welche in Kapitel römisch elf festgelegt sind das die Verfahren zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen enthält vergleiche Verordnung 4261/88)

Teil III: Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

Kapitel römisch dreizehn

Bestimmungen über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vergleiche Verordnung 4064/89 Artikel 6 bis 25)

Kapitel römisch vierzehn

Ausführliche Bestimmungen über die Anmeldungen über die Fristen und über die Anhörung im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vergleiche Verordnung 2367/90)

Teil IV: Kohle und Stahl

Kapitel römisch fünfzehn

Auf Unternehmen anwendbare Bestimmungen im Bereich Kohle und Stahl

 

 

Abschnitt römisch eins

Allgemeine Bestimmungen betreffend Vereinbarungen und Zusammenschlüsse vergleiche Artikel 65 Absatz 2 Unterabsätze 3 bis 5 Absätze 3 und 4 Unterabsatz 2, Absatz 5, Artikel 66 Absatz 2 Unterabsätze 2 bis 4 und Absätze 4 bis 6, Artikel 36 Absatz 1 und Artikel 82 des EGKS-Vertrages)

Abschnitt römisch zwei

Auskunftspflicht (Artikel 2 Absatz 4 des Abschnittes römisch eins) vergleiche Entscheidung 26/54)

Abschnitt römisch drei

Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Geltungsbereich des Protokolls 25 zum EWR-Abkommen und des vorliegenden Kapitels vergleiche Entscheidung 715/78)

Abschnitt römisch vier

Befugnisse der Bediensteten und Bevollmächtigten der EFTA-Überwachungsbehörde zur Durchführung von Nachprüfungen nach Protokoll 25 zum EWR-Abkommen und dem vorliegenden Kapitel vergleiche Entscheidung 379/84)

Teil V: Übergangsbestimmungen

Kapitel römisch sechzehn

Übergangsbestimmungen

Abschnitt römisch eins

Auf Kapitel 11 bis römisch zwölf und römisch fünfzehn anwendbare Bestimmungen vergleiche Artikel 5 ff. des Protokolls 21 zum EWR-Abkommen

Abschnitt römisch zwei

Auf Kapitel römisch zwölf und römisch dreizehn anwendbare Bestimmungen vergleiche Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung 4064/89)

ANLAGEN

Anlage 1

Formblatt auf das im Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 4 des Kapitels römisch drei Bezug genommen wird

Anlage 2

Aufzählung der Feiertage auf die in Artikel 11 Absatz 3 des Kapitels römisch vier Artikel 11 Absatz 3 des Kapitels römisch acht Artikel 15 Absatz 3 des Kapitels römisch zehn sowie Artikel 14 Absatz 3 des Kapitels römisch zwölf Bezug genommen wird

Anlage 3

Formblatt auf das in Artikel 1 Absatz 1 des Kapitels römisch sieben Bezug genommen wird

Anlage 4

Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels römisch sieben Bezug genommen wird

Anlage 5

Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 2 des Kapitels römisch sieben Bezug genommen wird

Anlage 6

Formblatt auf das in Artikel 4 Absatz 1 des Kapitels römisch zehn Bezug genommen wird

Anlage 7

Verzeichnis gewisser technischer Vereinbarungen im Bereich des Luftverkehrs auf das in Artikel 2 des Kapitels römisch elf Bezug genommen wird

Anlage 8

Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels römisch zwölf Bezug genommen wird

Anlage 9

Formblatt auf das in Artikel 2 Absatz 1 des Kapitels römisch vierzehn Bezug genommen wird

Anlage 10

Verzeichnis der Feiertage auf das in Artikel 19 des Kapitels römisch vierzehn Bezug genommen wird

Anmerkung

Im Zusammenhang mit den Begriffen "EFTA-weite Bedeutung" und "EFTA-Unternehmen" bezieht sich der Ausdruck "EFTA" auf jene EFTA-Staaten, für die das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs in Kraft getreten ist (vgl. Vereinbarte Niederschrift, BGBl. Nr. 912/1993).

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2020

Gesetzesnummer

10007389

Dokumentnummer

NOR11007510

Alte Dokumentnummer

N5199319322L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/911/P0/NOR11007510

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