Teil I: Allgemeine Regeln |
Kapitel IKapitel römisch eins | Einleitung |
Kapitel IIKapitel römisch zwei | Allgemeine Verfahrensregeln zur Durchführung der Artikel 53 und 54 des EWR-Abkommens (vgl. Verordnung 17/62)Allgemeine Verfahrensregeln zur Durchführung der Artikel 53 und 54 des EWR-Abkommens vergleiche Verordnung 17/62) |
Kapitel IIIKapitel römisch drei | Form Inhalt und andere Einzelheiten von Anträgen und Anmeldungen (vgl. Verordnung 27/62)Form Inhalt und andere Einzelheiten von Anträgen und Anmeldungen vergleiche Verordnung 27/62) |
Kapitel IVKapitel römisch vier | Anhörungen nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 des Kapitels II (vgl. Verordnung 99/63)Anhörungen nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 des Kapitels römisch zwei vergleiche Verordnung 99/63) |
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Kapitel VKapitel römisch fünf | Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Verkehrs- und Wettbewerbsrecht betreffend Kapitel II bis IV und VI bis XIV (vgl. Verordnung 2988/74)Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Verkehrs- und Wettbewerbsrecht betreffend Kapitel römisch zwei bis römisch vier und römisch sechs bis römisch vierzehn vergleiche Verordnung 2988/74) |
Teil II: Verkehr |
Kapitel VIKapitel römisch sechs | Anwendung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn- Straßen- und Binnenschiffsverkehrs (vgl. Verordnung 1017/68, Artikel 6 und 10 bis 31)Anwendung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn- Straßen- und Binnenschiffsverkehrs vergleiche Verordnung 1017/68, Artikel 6 und 10 bis 31) |
Kapitel VIIKapitel römisch sieben | Form Inhalt und andere Einzelheiten der Beschwerden nach Artikel 10, der Anträge nach Artikel 12 und der Anmeldungen nach Artikel 14 Absatz 1 des Kapitels VI (vgl. Verordnung 1629/69)Form Inhalt und andere Einzelheiten der Beschwerden nach Artikel 10, der Anträge nach Artikel 12 und der Anmeldungen nach Artikel 14 Absatz 1 des Kapitels römisch sechs vergleiche Verordnung 1629/69) |
Kapitel VIIIKapitel römisch acht | Anhörungen nach Artikel 26 Absatz 1 des Kapitels VI (vgl. Verordnung 1630/69)Anhörungen nach Artikel 26 Absatz 1 des Kapitels römisch sechs vergleiche Verordnung 1630/69) |
Kapitel IXKapitel römisch neun | Bestimmungen über die Anwendung der Artikel 53 und 54 des EWR-Abkommens auf den Seeverkehr (vgl. Verordnung 4056/86 Abschnitt II)Bestimmungen über die Anwendung der Artikel 53 und 54 des EWR-Abkommens auf den Seeverkehr vergleiche Verordnung 4056/86 Abschnitt römisch zwei) |
Kapitel XKapitel römisch zehn | Mitteilungspflichten Form Inhalt und andere Einzelheiten betreffend Beschwerden und Anträge sowie über die Anhörung nach Kapitel IX (vgl. Verordnung 4260/88)Mitteilungspflichten Form Inhalt und andere Einzelheiten betreffend Beschwerden und Anträge sowie über die Anhörung nach Kapitel römisch neun vergleiche Verordnung 4260/88) |
Kapitel XIKapitel römisch elf | Verfahren zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen (vgl. Verordnung 3975/87)Verfahren zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen vergleiche Verordnung 3975/87) |
Kapitel XIIKapitel römisch zwölf | Form Inhalt und weitere Einzelheiten für Beschwerden und Anträge sowie für die Anhörung welche in Kapitel XI festgelegt sind das die Verfahren zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen enthält (vgl. Verordnung 4261/88)Form Inhalt und weitere Einzelheiten für Beschwerden und Anträge sowie für die Anhörung welche in Kapitel römisch elf festgelegt sind das die Verfahren zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen enthält vergleiche Verordnung 4261/88) |
Teil III: Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen |
Kapitel XIIIKapitel römisch dreizehn | Bestimmungen über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (vgl. Verordnung 4064/89 Artikel 6 bis 25)Bestimmungen über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vergleiche Verordnung 4064/89 Artikel 6 bis 25) |
Kapitel XIVKapitel römisch vierzehn | Ausführliche Bestimmungen über die Anmeldungen über die Fristen und über die Anhörung im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (vgl. Verordnung 2367/90)Ausführliche Bestimmungen über die Anmeldungen über die Fristen und über die Anhörung im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vergleiche Verordnung 2367/90) |
Teil IV: Kohle und Stahl |
Kapitel XVKapitel römisch fünfzehn | Auf Unternehmen anwendbare Bestimmungen im Bereich Kohle und Stahl |
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Abschnitt IAbschnitt römisch eins | Allgemeine Bestimmungen betreffend Vereinbarungen und Zusammenschlüsse (vgl. Artikel 65 Absatz 2 Unterabsätze 3 bis 5 Absätze 3 und 4 Unterabsatz 2, Absatz 5, Artikel 66 Absatz 2 Unterabsätze 2 bis 4 und Absätze 4 bis 6, Artikel 36 Absatz 1 und Artikel 82 des EGKS-Vertrages)Allgemeine Bestimmungen betreffend Vereinbarungen und Zusammenschlüsse vergleiche Artikel 65 Absatz 2 Unterabsätze 3 bis 5 Absätze 3 und 4 Unterabsatz 2, Absatz 5, Artikel 66 Absatz 2 Unterabsätze 2 bis 4 und Absätze 4 bis 6, Artikel 36 Absatz 1 und Artikel 82 des EGKS-Vertrages) |
Abschnitt IIAbschnitt römisch zwei | Auskunftspflicht (Artikel 2 Absatz 4 des Abschnittes I) (vgl. Entscheidung 26/54)Auskunftspflicht (Artikel 2 Absatz 4 des Abschnittes römisch eins) vergleiche Entscheidung 26/54) |
Abschnitt IIIAbschnitt römisch drei | Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Geltungsbereich des Protokolls 25 zum EWR-Abkommen und des vorliegenden Kapitels (vgl. Entscheidung 715/78)Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Geltungsbereich des Protokolls 25 zum EWR-Abkommen und des vorliegenden Kapitels vergleiche Entscheidung 715/78) |
Abschnitt IVAbschnitt römisch vier | Befugnisse der Bediensteten und Bevollmächtigten der EFTA-Überwachungsbehörde zur Durchführung von Nachprüfungen nach Protokoll 25 zum EWR-Abkommen und dem vorliegenden Kapitel (vgl. Entscheidung 379/84)Befugnisse der Bediensteten und Bevollmächtigten der EFTA-Überwachungsbehörde zur Durchführung von Nachprüfungen nach Protokoll 25 zum EWR-Abkommen und dem vorliegenden Kapitel vergleiche Entscheidung 379/84) |
Teil V: Übergangsbestimmungen |
Kapitel XVIKapitel römisch sechzehn | Übergangsbestimmungen |
Abschnitt IAbschnitt römisch eins | Auf Kapitel 11 bis XII und XV anwendbare Bestimmungen (vgl. Artikel 5 ff. des Protokolls 21 zum EWR-AbkommenAuf Kapitel 11 bis römisch zwölf und römisch fünfzehn anwendbare Bestimmungen vergleiche Artikel 5 ff. des Protokolls 21 zum EWR-Abkommen |
Abschnitt IIAbschnitt römisch zwei | Auf Kapitel XII und XIII anwendbare Bestimmungen (vgl. Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung 4064/89)Auf Kapitel römisch zwölf und römisch dreizehn anwendbare Bestimmungen vergleiche Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung 4064/89) |
ANLAGEN |
Anlage 1 | Formblatt auf das im Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 4 des Kapitels III Bezug genommen wirdFormblatt auf das im Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 4 des Kapitels römisch drei Bezug genommen wird |
Anlage 2 | Aufzählung der Feiertage auf die in Artikel 11 Absatz 3 des Kapitels IV Artikel 11 Absatz 3 des Kapitels VIII Artikel 15 Absatz 3 des Kapitels X sowie Artikel 14 Absatz 3 des Kapitels XII Bezug genommen wirdAufzählung der Feiertage auf die in Artikel 11 Absatz 3 des Kapitels römisch vier Artikel 11 Absatz 3 des Kapitels römisch acht Artikel 15 Absatz 3 des Kapitels römisch zehn sowie Artikel 14 Absatz 3 des Kapitels römisch zwölf Bezug genommen wird |
Anlage 3 | Formblatt auf das in Artikel 1 Absatz 1 des Kapitels VII Bezug genommen wirdFormblatt auf das in Artikel 1 Absatz 1 des Kapitels römisch sieben Bezug genommen wird |
Anlage 4 | Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels VII Bezug genommen wirdFormblatt auf das in Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels römisch sieben Bezug genommen wird |
Anlage 5 | Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 2 des Kapitels VII Bezug genommen wirdFormblatt auf das in Artikel 3 Absatz 2 des Kapitels römisch sieben Bezug genommen wird |
Anlage 6 | Formblatt auf das in Artikel 4 Absatz 1 des Kapitels X Bezug genommen wirdFormblatt auf das in Artikel 4 Absatz 1 des Kapitels römisch zehn Bezug genommen wird |
Anlage 7 | Verzeichnis gewisser technischer Vereinbarungen im Bereich des Luftverkehrs auf das in Artikel 2 des Kapitels XI Bezug genommen wirdVerzeichnis gewisser technischer Vereinbarungen im Bereich des Luftverkehrs auf das in Artikel 2 des Kapitels römisch elf Bezug genommen wird |
Anlage 8 | Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels XII Bezug genommen wirdFormblatt auf das in Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels römisch zwölf Bezug genommen wird |
Anlage 9 | Formblatt auf das in Artikel 2 Absatz 1 des Kapitels XIV Bezug genommen wirdFormblatt auf das in Artikel 2 Absatz 1 des Kapitels römisch vierzehn Bezug genommen wird |
Anlage 10 | Verzeichnis der Feiertage auf das in Artikel 19 des Kapitels XIV Bezug genommen wirdVerzeichnis der Feiertage auf das in Artikel 19 des Kapitels römisch vierzehn Bezug genommen wird |
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