EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Protokoll 4
Bundesgesetzblatt Nr. 911 aus 1993,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
01.01.1994
31.12.1994
02.05.1992
59/01 EFTA
PROTOKOLL 4 ÜBER DIE BEFUGNISSE UND ZUSTÄNDIGKEITEN DER EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE IM BEREICH DES WETTBEWERBS Inhaltsverzeichnis mit Hinweisen auf die entsprechenden EG-Rechtsakte oder Bestimmungen des EWR-Abkommens
StF: BGBl. Nr. 911/1993 (NR: GP XVIII RV 583 AB 659 S. 79. BR: AB 4344 S. 558.)
(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag)
Vertragsparteien siehe Stammvertrag
Teil I: Allgemeine Regeln | |
Kapitel römisch eins | Einleitung |
Kapitel römisch zwei | Allgemeine Verfahrensregeln zur Durchführung der Artikel 53 und 54 des EWR-Abkommens vergleiche Verordnung 17/62) |
Kapitel römisch drei | Form Inhalt und andere Einzelheiten von Anträgen und Anmeldungen vergleiche Verordnung 27/62) |
Kapitel römisch vier | Anhörungen nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 des Kapitels römisch zwei vergleiche Verordnung 99/63) |
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Kapitel römisch fünf | Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Verkehrs- und Wettbewerbsrecht betreffend Kapitel römisch zwei bis römisch vier und römisch sechs bis römisch vierzehn vergleiche Verordnung 2988/74) |
Teil II: Verkehr | |
Kapitel römisch sechs | Anwendung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn- Straßen- und Binnenschiffsverkehrs vergleiche Verordnung 1017/68, Artikel 6 und 10 bis 31) |
Kapitel römisch sieben | Form Inhalt und andere Einzelheiten der Beschwerden nach Artikel 10, der Anträge nach Artikel 12 und der Anmeldungen nach Artikel 14 Absatz 1 des Kapitels römisch sechs vergleiche Verordnung 1629/69) |
Kapitel römisch acht | Anhörungen nach Artikel 26 Absatz 1 des Kapitels römisch sechs vergleiche Verordnung 1630/69) |
Kapitel römisch neun | Bestimmungen über die Anwendung der Artikel 53 und 54 des EWR-Abkommens auf den Seeverkehr vergleiche Verordnung 4056/86 Abschnitt römisch zwei) |
Kapitel römisch zehn | Mitteilungspflichten Form Inhalt und andere Einzelheiten betreffend Beschwerden und Anträge sowie über die Anhörung nach Kapitel römisch neun vergleiche Verordnung 4260/88) |
Kapitel römisch elf | Verfahren zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen vergleiche Verordnung 3975/87) |
Kapitel römisch zwölf | Form Inhalt und weitere Einzelheiten für Beschwerden und Anträge sowie für die Anhörung welche in Kapitel römisch elf festgelegt sind das die Verfahren zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen enthält vergleiche Verordnung 4261/88) |
Teil III: Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen | |
Kapitel römisch dreizehn | Bestimmungen über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vergleiche Verordnung 4064/89 Artikel 6 bis 25) |
Kapitel römisch vierzehn | Ausführliche Bestimmungen über die Anmeldungen über die Fristen und über die Anhörung im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vergleiche Verordnung 2367/90) |
Teil IV: Kohle und Stahl | |
Kapitel römisch fünfzehn | Auf Unternehmen anwendbare Bestimmungen im Bereich Kohle und Stahl |
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Abschnitt römisch eins | Allgemeine Bestimmungen betreffend Vereinbarungen und Zusammenschlüsse vergleiche Artikel 65 Absatz 2 Unterabsätze 3 bis 5 Absätze 3 und 4 Unterabsatz 2, Absatz 5, Artikel 66 Absatz 2 Unterabsätze 2 bis 4 und Absätze 4 bis 6, Artikel 36 Absatz 1 und Artikel 82 des EGKS-Vertrages) |
Abschnitt römisch zwei | Auskunftspflicht (Artikel 2 Absatz 4 des Abschnittes römisch eins) vergleiche Entscheidung 26/54) |
Abschnitt römisch drei | Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Geltungsbereich des Protokolls 25 zum EWR-Abkommen und des vorliegenden Kapitels vergleiche Entscheidung 715/78) |
Abschnitt römisch vier | Befugnisse der Bediensteten und Bevollmächtigten der EFTA-Überwachungsbehörde zur Durchführung von Nachprüfungen nach Protokoll 25 zum EWR-Abkommen und dem vorliegenden Kapitel vergleiche Entscheidung 379/84) |
Teil V: Übergangsbestimmungen | |
Kapitel römisch sechzehn | Übergangsbestimmungen |
Abschnitt römisch eins | Auf Kapitel 11 bis römisch zwölf und römisch fünfzehn anwendbare Bestimmungen vergleiche Artikel 5 ff. des Protokolls 21 zum EWR-Abkommen |
Abschnitt römisch zwei | Auf Kapitel römisch zwölf und römisch dreizehn anwendbare Bestimmungen vergleiche Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung 4064/89) |
ANLAGEN | |
Anlage 1 | Formblatt auf das im Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 4 des Kapitels römisch drei Bezug genommen wird |
Anlage 2 | Aufzählung der Feiertage auf die in Artikel 11 Absatz 3 des Kapitels römisch vier Artikel 11 Absatz 3 des Kapitels römisch acht Artikel 15 Absatz 3 des Kapitels römisch zehn sowie Artikel 14 Absatz 3 des Kapitels römisch zwölf Bezug genommen wird |
Anlage 3 | Formblatt auf das in Artikel 1 Absatz 1 des Kapitels römisch sieben Bezug genommen wird |
Anlage 4 | Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels römisch sieben Bezug genommen wird |
Anlage 5 | Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 2 des Kapitels römisch sieben Bezug genommen wird |
Anlage 6 | Formblatt auf das in Artikel 4 Absatz 1 des Kapitels römisch zehn Bezug genommen wird |
Anlage 7 | Verzeichnis gewisser technischer Vereinbarungen im Bereich des Luftverkehrs auf das in Artikel 2 des Kapitels römisch elf Bezug genommen wird |
Anlage 8 | Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels römisch zwölf Bezug genommen wird |
Anlage 9 | Formblatt auf das in Artikel 2 Absatz 1 des Kapitels römisch vierzehn Bezug genommen wird |
Anlage 10 | Verzeichnis der Feiertage auf das in Artikel 19 des Kapitels römisch vierzehn Bezug genommen wird |
Im Zusammenhang mit den Begriffen "EFTA-weite Bedeutung" und "EFTA-Unternehmen" bezieht sich der Ausdruck "EFTA" auf jene EFTA-Staaten, für die das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs in Kraft getreten ist vergleiche Vereinbarte Niederschrift, Bundesgesetzblatt Nr. 912 aus 1993,).
21.04.2020
10007389
NOR11007510
N5199319322L