Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Polen - vorläufige Wirksamkeit § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Polen - vorläufige Wirksamkeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 767/1993

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.11.1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1994

Index

59/02 EFTA-Länder

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft vgl. BGBl. Nr. 740/1994).

Titel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Polen sowie das bilaterale Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen betreffend den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorläufig in Wirksamkeit gesetzt werden
StF: BGBl. Nr. 767/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 2 und 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Berichtigung und vorläufige Inkraftsetzung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten und Polen sowie des bilateralen Abkommens in der Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen betreffend den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Bundesgesetzblatt Nr. 755 aus 1993,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, hinsichtlich des Paragraph 2, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, sowie im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2016

Gesetzesnummer

10007332

Dokumentnummer

NOR11007447

Alte Dokumentnummer

N5199317382L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/767/P0/NOR11007447

Navigation im Suchergebnis