EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Polen - vorläufige Wirksamkeit
Bundesgesetzblatt Nr. 767 aus 1993,
13.11.1993
31.08.1994
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 740 aus 1994,).
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Polen sowie das bilaterale Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen betreffend den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorläufig in Wirksamkeit gesetzt werden
StF: BGBl. Nr. 767/1993
Auf Grund der Paragraphen 2 und 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Berichtigung und vorläufige Inkraftsetzung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten und Polen sowie des bilateralen Abkommens in der Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen betreffend den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Bundesgesetzblatt Nr. 755 aus 1993,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, hinsichtlich des Paragraph 2, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, sowie im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet: