Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 72/1993 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 111/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

27.04.2005

Außerkrafttretensdatum

19.05.2008

Abkürzung

LMKV

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Paragraph eins, (1) Diese Verordnung ist auf alle verpackten Waren (Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungsmittel) - ausgenommen Waren, die dem Weingesetz 1999 in der jeweils geltenden Fassung unterliegen - , die - ohne weitere Verarbeitung - für den Letztverbraucher bestimmt sind, anzuwenden; dem Letztverbraucher sind Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung gleichzustellen.

  1. Absatz 2,„Verpackt” (Absatz eins,) sind Waren, die in Behältnissen oder Umhüllungen beliebiger Art, deren Inhalt ohne Öffnen oder Veränderung der Verpackung nicht vermehrt oder vermindert werden kann, abgegeben werden sollen.
  2. Absatz 3,Bei allen personenbezogenen Formulierungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Schlagworte

Kakaoerzeugnis

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2008

Gesetzesnummer

10010723

Dokumentnummer

NOR40063997

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/72/P1/NOR40063997

Navigation im Suchergebnis