Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle Seiersberg im Bereich der Gemeinde Seiersberg Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle Seiersberg im Bereich der Gemeinde Seiersberg

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 690/1993

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

14.10.1993

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlußstelle Seiersberg der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Seiersberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 1,384 und AB-km 1,718 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zur Landesstraße 313 (Feldkirchner Straße) bzw. zu einer ebenfalls neu herzustellenden Gemeindestraße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Seiersberg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2026

Gesetzesnummer

10012281

Dokumentnummer

NOR12154417

Alte Dokumentnummer

N9199330424J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/690/A1/NOR12154417

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