Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle Seiersberg im Bereich der Gemeinde Seiersberg
Bundesgesetzblatt Nr. 690 aus 1993,
römisch fünf
Artikel eins
14.10.1993
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlußstelle Seiersberg der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Seiersberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 1,384 und AB-km 1,718 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zur Landesstraße 313 (Feldkirchner Straße) bzw. zu einer ebenfalls neu herzustellenden Gemeindestraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Seiersberg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsrampe
10.03.2026
10012281
NOR12154417
N9199330424J