Die Vereinbarung wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a am 11. Juni 1990 unterzeichnet; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 8 Absatz 1 mit 12. September 1993 in Kraft getreten.Die Vereinbarung wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 Litera a, am 11. Juni 1990 unterzeichnet; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 8 Absatz 1 mit 12. September 1993 in Kraft getreten.
Nach Mitteilung des Generaldirektors der INMARSAT haben folgende weitere Staaten die Vereinbarung unterzeichnet bzw. ratifiziert:
Australien, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indien, Indonesien, Italien, Kanada, Katar, Kuwait, Niederlande (für das Königreich in Europa), Norwegen, Polen, Rumänien, Rußland, Schweden, Singapur, Spanien, Südafrika und Vereinigtes Königreich.
Frankreich hat nachstehende Erklärung abgegeben: „Anläßlich der ohne Vorbehalt der Genehmigung erfolgten Unterzeichnung der Internationalen Vereinbarung über die Nutzung von INMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen innerhalb des Küstenmeers und in Häfen, angenommen in London am 16. Oktober 1985 bei der 4. Sitzung der Versammlung der Vertragsparteien von INMARSAT, erklärt die Regierung der Französischen Republik, daß sie die Absicht hat, unter strikter Beachtung der Bestimmungen der Artikel 3 und 4 der genannten Vereinbarung, den Betrieb des INMARSAT-Systems in ihren Häfen und in ihren Küstengewässern immer dann einzuschränken, wenn es die Umstände erfordern.``