Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Deutschland
Typ
Vertrag – BRD
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.10.1993
Außerkrafttretensdatum
Index
19/02 Staatsgrenzen
Beachte
Verfassungsbestimmung
Text
Artikel 3
(1)Absatz eins,Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland wird im Grenzabschnitt „Saalach-Scheibelberg“ zwischen den Grenzpunkten 80/2 und 82a berichtigt und durch folgende Grenzdokumente bestimmt:
die Beschreibung der Staatsgrenze mit Koordinatenverzeichnis (Anlage 11) und
die Grenzkarte im Maßstab 1:5 000 (Anlage 12: ein Kartenblatt).
(2)Absatz 2,Die Gebietsteile eines Vertragsstaates, die infolge der durch Absatz 1 festgelegten Berichtigung des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze dem anderen Vertragsstaat zufallen und ein Flächenausmaß von insgesamt je 240 m2 haben, sind in dem beigefügten Situationsplan im Maßstab 1:500 dargestellt und hinsichtlich ihres Flächenausmaßes in dem zugehörigen Flächenverzeichnis ausgewiesen (Anlage 13).
Zuletzt aktualisiert am
22.08.2012
Gesetzesnummer
10001275
Dokumentnummer
NOR12014624
Alte Dokumentnummer
N1199330010J