Bundesrecht konsolidiert

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Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Slowenien) § 0

Kurztitel

Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 623/1993

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1993

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

03.12.1992

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze
StF: BGBl. Nr. 623/1993 (NR: GP XVIII RV 1037 AB 1209 S. 129. BR: AB 4599 S. 573.)

Sprachen

Deutsch, Slowenisch

Präambel/Promulgationsklausel

In der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der gemeinsamen Grenze im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen zu regeln, haben die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Slowenien (im weiteren Vertragsparteien genannt) folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, des Abkommens wurden am 22. März bzw. 20. August 1993 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 1. September 1993 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 3 Absatz 2 verfassungsändernd ist, wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2014

Gesetzesnummer

10005865

Dokumentnummer

NOR11005957

Alte Dokumentnummer

N4199330064J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/623/P0/NOR11005957

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