Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze (Slowenien)
Bundesgesetzblatt Nr. 623 aus 1993,
01.09.1993
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze
StF: BGBl. Nr. 623/1993 (NR: GP XVIII RV 1037 AB 1209 S. 129. BR: AB 4599 S. 573.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 3 Absatz 2 verfassungsändernd ist, wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, des Abkommens wurden am 22. März bzw. 20. August 1993 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 1. September 1993 in Kraft.
In der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der gemeinsamen Grenze im Geiste der gutnachbarlichen Beziehungen zu regeln, haben die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Slowenien (im weiteren Vertragsparteien genannt) folgendes vereinbart: