Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Halbanschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael im Bereich der Gemeinde Traboch Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Halbanschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael im Bereich der Gemeinde Traboch

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 595/1993

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

27.08.1993

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Halbanschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Traboch wie folgt bestimmt:

Die Rampen der neu herzustellenden Halbanschlußstelle liegen bei km 165,50 (Rampe West) und bei km 166,35 (Rampe Ost) der A 9 Pyhrn Autobahn und stellen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf dieser Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Traboch aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:2 880 zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Anmerkung

Diese Verordnung wird bezüglich der Rampe Ost, welche durch die
Rampe C ersetzt wird, abgeändert (vgl. BGBl. II Nr. 125/1998).

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2026

Gesetzesnummer

10012218

Dokumentnummer

NOR12153490

Alte Dokumentnummer

N9199316985L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/595/A1/NOR12153490

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