Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Halbanschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael im Bereich der Gemeinde Traboch
Bundesgesetzblatt Nr. 595 aus 1993,
römisch fünf
Artikel eins
27.08.1993
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Halbanschlußstelle ÖBB-Terminal St. Michael der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Traboch wie folgt bestimmt:
Die Rampen der neu herzustellenden Halbanschlußstelle liegen bei km 165,50 (Rampe West) und bei km 166,35 (Rampe Ost) der A 9 Pyhrn Autobahn und stellen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.
Im einzelnen ist der Verlauf dieser Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Traboch aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:2 880 zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Diese Verordnung wird bezüglich der Rampe Ost, welche durch die
Rampe C ersetzt wird, abgeändert vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 125 aus 1998,).
Zufahrtsrampe
09.03.2026
10012218
NOR12153490
N9199316985L