Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Schwarzenbergkaserne im Bereich der Gemeinden Salzburg und Wels-Siezenheim Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Schwarzenbergkaserne im Bereich der Gemeinden Salzburg und Wels-Siezenheim

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 593/1993

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

27.08.1993

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlußstelle Schwarzenbergkaserne der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Salzburg und Wals-Siezenheim wie folgt bestimmt (Umbau des Rampensystems):

Die Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 295, 385 und AB-km 295, 956 und stellt über ihre neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum Gemeindestraßennetz (Kasernenstraße) her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Salzburg und Wals-Siezenheim aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1 000 zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2026

Gesetzesnummer

10012216

Dokumentnummer

NOR12153488

Alte Dokumentnummer

N9199316981L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/593/A1/NOR12153488

Navigation im Suchergebnis