Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Schwarzenbergkaserne im Bereich der Gemeinden Salzburg und Wels-Siezenheim
Bundesgesetzblatt Nr. 593 aus 1993,
römisch fünf
Artikel eins
27.08.1993
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlußstelle Schwarzenbergkaserne der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Salzburg und Wals-Siezenheim wie folgt bestimmt (Umbau des Rampensystems):
Die Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 295, 385 und AB-km 295, 956 und stellt über ihre neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum Gemeindestraßennetz (Kasernenstraße) her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Salzburg und Wals-Siezenheim aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1 000 zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsrampe
17.02.2026
10012216
NOR12153488
N9199316981L