Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.1993
Außerkrafttretensdatum
30.09.1994
Unterzeichnungsdatum
09.06.1993
Index
59/10 Handelsabkommen
Titel
PROTOKOLL DER XLIV. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. Mai 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION
StF:
BGBl. Nr. 575/1993
Sprachen
Deutsch, Italienisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste erfolgreicher Zusammenarbeit ihre XLIV. Tagung in der Zeit vom 8. bis 9. Juni 1993 in Levico Terme (TN) abgehalten. Die im Artikel 6, des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste erfolgreicher Zusammenarbeit ihre XLIV. Tagung in der Zeit vom 8. bis 9. Juni 1993 in Levico Terme (TN) abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:
Gesetzesnummer
10007285
Dokumentnummer
NOR11007400
Alte Dokumentnummer
N5199312915A