Kurztitel

Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 575 aus 1993,

Inkrafttretensdatum

01.10.1993

Außerkrafttretensdatum

30.09.1994

Langtitel

PROTOKOLL DER XLIV. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. Mai 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

StF: BGBl. Nr. 575/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Die im Artikel 6, des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste erfolgreicher Zusammenarbeit ihre XLIV. Tagung in der Zeit vom 8. bis 9. Juni 1993 in Levico Terme (TN) abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart: