Bundesrecht konsolidiert

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Bankwesengesetz § 23i

Kurztitel

Bankwesengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 532/1993 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2026

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 23i

Inkrafttretensdatum

19.02.2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BWG

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Analyse der Auswirkungen makroprudenzieller Maßnahmen auf die Realwirtschaft

Paragraph 23 i,

Die FMA hat im Rahmen ihrer Begründungen zu den Verordnungen gemäß den Paragraphen 23 a, 23 c, 23 d, 23 e, 23 g und 23 h auch die zu erwartenden Auswirkungen auf die Realwirtschaft sowohl für den Fall der Nichtdurchführung der beabsichtigten Maßnahmen als auch für den Fall der Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen zu erörtern und dies zu veröffentlichen. Die Oesterreichische Nationalbank hat der FMA zu diesem Zwecke in ihren gutachtlichen Äußerungen gemäß den Paragraphen 23 a, 23 c, 23 d, 23 e, 23 g und 23 h entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen.

Im RIS seit

19.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2026

Gesetzesnummer

10004827

Dokumentnummer

NOR40275924

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/532/P23i/NOR40275924

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