die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und Wohnungen.
Darunter sind zu verstehen: Eigenheime, Eigentumswohnungen, Miet- und Genossenschaftswohnungen, Dienstwohnungen, Wohnungen in Alten-, Pflege-, Studenten-, Schwestern- und Lehrlingsheimen sowie der Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum,