Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Nachtschwerarbeitsgesetz - Belastungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
23.01.1993
Außerkrafttretensdatum
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Text
Gesundheitsschädliches Einwirken von inhalativen Schadstoffen
§ 4.Paragraph 4,
Eine gesundheitsschädliche Einwirkung im Sinne des Art. VII Abs. 2 Z 8 des Nachtschwerarbeitsgesetzes liegt bei als Arbeitsstoff im Betrieb vorhandenen inhalativen Schadstoffen mit krebserregenden Eigenschaften in jeder nachweisbaren Konzentration in der Arbeitsraumluft vor. Als solche Schadstoffe gelten: Eine gesundheitsschädliche Einwirkung im Sinne des Artikel römisch sieben, Absatz 2, Ziffer 8, des Nachtschwerarbeitsgesetzes liegt bei als Arbeitsstoff im Betrieb vorhandenen inhalativen Schadstoffen mit krebserregenden Eigenschaften in jeder nachweisbaren Konzentration in der Arbeitsraumluft vor. Als solche Schadstoffe gelten:
Arsen und seine Verbindungen,
Beryllium und seine Verbindungen,
Benzidin und seine Salze,
Nickel und seine Verbindungen,
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016
Gesetzesnummer
10008841
Dokumentnummer
NOR12106853
Alte Dokumentnummer
N6199315559L