Bundesrecht konsolidiert

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GATT - bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen § 0

Kurztitel

GATT - bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 51/1993

Typ

Vertrag – Kroatien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.1993

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

15.07.1992

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

ABKOMMEN
ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER DIE BILATERALEN AUSSENWIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
StF: BGBl. Nr. 51/1993 (NR: GP XVIII RV 661 AB 782 S. 88. BR: AB 4364 S. 561.)

Sprachen

Deutsch, Kroatisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Kroatien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken sowie den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
  • Strichaufzählung
    in der Absicht, die Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) bis zum Beitritt der Republik Kroatien zu diesem Abkommen in pragmatischer Weise im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien weiter anzuwenden,
  • Strichaufzählung
    im Einklang mit den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, wurden am 30. November bzw. 22. Dezember 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14 Absatz eins, mit 1. März 1993 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2015

Gesetzesnummer

10007304

Dokumentnummer

NOR11007419

Alte Dokumentnummer

N5199315499L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/51/P0/NOR11007419

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