Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
GATT - bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen
Typ
Vertrag – Kroatien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.03.1993
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
15.07.1992
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Titel
ABKOMMEN
ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER DIE BILATERALEN AUSSENWIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
StF:
BGBl. Nr. 51/1993 (NR: GP XVIII
RV 661 AB 782 S. 88. BR:
AB 4364 S. 561.)
Sprachen
Deutsch, Kroatisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Kroatien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken sowie den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
in der Absicht, die Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) bis zum Beitritt der Republik Kroatien zu diesem Abkommen in pragmatischer Weise im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien weiter anzuwenden,
im Einklang mit den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 wurden am 30. November bzw. 22. Dezember 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14 Abs. 1 mit 1. März 1993 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, wurden am 30. November bzw. 22. Dezember 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14 Absatz eins, mit 1. März 1993 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2015
Gesetzesnummer
10007304
Dokumentnummer
NOR11007419
Alte Dokumentnummer
N5199315499L