Bundesrecht konsolidiert

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Begrenzung von Emissionen aus Aufbereitungsanlagen für bituminöses Mischgut § 3

Kurztitel

Begrenzung von Emissionen aus Aufbereitungsanlagen für bituminöses Mischgut

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 489/1993

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.08.1993

Außerkrafttretensdatum

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. August 1993 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Verordnung gilt für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits genehmigte Aufbereitungsanlagen mit der Maßgabe, daß der Inhaber einer solchen Aufbereitungsanlage, sofern diese dem Paragraph 2, Absatz 2, nicht entspricht, nachweislich bis spätestens zum Ablauf des Jahres 1993 einen Auftrag zur unverzüglichen Durchführung von Anpassungsmaßnahmen im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, zu erteilen hat.
  3. Absatz 3,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1976, über die Begrenzung von Emissionen aus Aufbereitungsanlagen für bituminöses Mischgut in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 394 aus 1990, außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2014

Gesetzesnummer

10007315

Dokumentnummer

NOR12079383

Alte Dokumentnummer

N5199316850L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/489/P3/NOR12079383

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