Kurztitel

Begrenzung von Emissionen aus Aufbereitungsanlagen für bituminöses Mischgut

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 489 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.08.1993

Text

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. August 1993 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Verordnung gilt für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits genehmigte Aufbereitungsanlagen mit der Maßgabe, daß der Inhaber einer solchen Aufbereitungsanlage, sofern diese dem Paragraph 2, Absatz 2, nicht entspricht, nachweislich bis spätestens zum Ablauf des Jahres 1993 einen Auftrag zur unverzüglichen Durchführung von Anpassungsmaßnahmen im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, zu erteilen hat.
  3. Absatz 3,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1976, über die Begrenzung von Emissionen aus Aufbereitungsanlagen für bituminöses Mischgut in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 394 aus 1990, außer Kraft.