Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Begrenzung von Emissionen aus Aufbereitungsanlagen für bituminöses Mischgut
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.08.1993
Außerkrafttretensdatum
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, in denen bituminöses Mischgut aufbereitet wird (Aufbereitungsanlagen). Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des Paragraph 3, Absatz 2, für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, in denen bituminöses Mischgut aufbereitet wird (Aufbereitungsanlagen).
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2014
Gesetzesnummer
10007315
Dokumentnummer
NOR12079381
Alte Dokumentnummer
N5199316848L