Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 14b
Inkrafttretensdatum
01.07.2002
Außerkrafttretensdatum
17.03.2006
Abkürzung
AVRAG
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Text
Begleitung von schwersterkrankten Kindern
§ 14b.Paragraph 14 b,
§ 14a ist auch bei der Begleitung von im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwersterkrankten Kindern (Wahl- oder Pflegekindern) des Arbeitnehmers anzuwenden. Paragraph 14 a, ist auch bei der Begleitung von im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwersterkrankten Kindern (Wahl- oder Pflegekindern) des Arbeitnehmers anzuwenden.
Schlagworte
Wahlkind
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2011
Gesetzesnummer
10008872
Dokumentnummer
NOR40031562