Bundesrecht konsolidiert

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Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren Art. 1

Kurztitel

Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 455/1993

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

05.07.1993

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

Artikel 1

Ziffer eins Das gemeinsame Versandverfahren wird für die Beförderung von Waren im Straßendurchgangsverkehr zwischen den Zollstellen

auf österreichischer Seite:

auf deutscher Seite:

ZA Walserberg-Autobahn

-- HZA Bad Reichenhall

 

– ZA Autobahn -

ZA Schwarzbach

-- HZA Bad Reichenhall

 

– ZA Autobahn

 

Abfertigungsstelle

 

Bundesstraße -

ZA Kiefersfelden

-- HZA Rosenheim

 

– ZA Kiefersfelden

 

Autobahn -

über die Bundesautobahn A 8 und A 93 („Großes Deutsches Eck“) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinfacht.

Ziffer 2 Soweit die in Absatz 1 bezeichneten Autobahnabschnitte wegen Unbenutzbarkeit nicht befahrbar sind, gelten die Vereinfachungen auch für andere Straßen, wenn diese von den zuständigen Verkehrsbehörden dafür als Umleitung bekannt gemacht werden.

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2015

Gesetzesnummer

10007427

Dokumentnummer

NOR12081254

Alte Dokumentnummer

N5199328671J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/455/A1/NOR12081254

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