Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren
Bundesgesetzblatt Nr. 455 aus 1993,
Artikel eins
05.07.1993
Ziffer eins Das gemeinsame Versandverfahren wird für die Beförderung von Waren im Straßendurchgangsverkehr zwischen den Zollstellen
auf österreichischer Seite: | auf deutscher Seite: |
ZA Walserberg-Autobahn | -- HZA Bad Reichenhall |
| – ZA Autobahn - |
ZA Schwarzbach | -- HZA Bad Reichenhall |
| – ZA Autobahn |
| Abfertigungsstelle |
| Bundesstraße - |
ZA Kiefersfelden | -- HZA Rosenheim |
| – ZA Kiefersfelden |
| Autobahn - |
über die Bundesautobahn A 8 und A 93 („Großes Deutsches Eck“) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinfacht.
Ziffer 2 Soweit die in Absatz 1 bezeichneten Autobahnabschnitte wegen Unbenutzbarkeit nicht befahrbar sind, gelten die Vereinfachungen auch für andere Straßen, wenn diese von den zuständigen Verkehrsbehörden dafür als Umleitung bekannt gemacht werden.