Kurztitel

Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 455 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

05.07.1993

Text

Artikel 1

Ziffer eins Das gemeinsame Versandverfahren wird für die Beförderung von Waren im Straßendurchgangsverkehr zwischen den Zollstellen

auf österreichischer Seite:

auf deutscher Seite:

ZA Walserberg-Autobahn

-- HZA Bad Reichenhall

 

– ZA Autobahn -

ZA Schwarzbach

-- HZA Bad Reichenhall

 

– ZA Autobahn

 

Abfertigungsstelle

 

Bundesstraße -

ZA Kiefersfelden

-- HZA Rosenheim

 

– ZA Kiefersfelden

 

Autobahn -

über die Bundesautobahn A 8 und A 93 („Großes Deutsches Eck“) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinfacht.

Ziffer 2 Soweit die in Absatz 1 bezeichneten Autobahnabschnitte wegen Unbenutzbarkeit nicht befahrbar sind, gelten die Vereinfachungen auch für andere Straßen, wenn diese von den zuständigen Verkehrsbehörden dafür als Umleitung bekannt gemacht werden.