Bundesrecht konsolidiert

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Schiffstechnikverordnung § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schiffstechnikverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 450/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 162/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

10.07.1993

Außerkrafttretensdatum

27.05.2009

Index

94/01 Schiffsverkehr

Titel

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Bau, Einrichtung und Ausrüstung von Fahrzeugen, ausgenommen Sportfahrzeuge, auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung)
StF: BGBl. Nr. 450/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 100, 102, 109 und 111 Absatz 6 bis 8 des Schiffahrtsgesetzes 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1989,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 452 aus 1992, wird, nach Maßgabe des Paragraph 156, Absatz 5, dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres sowie für wirtschaftliche Angelegenheiten, verordnet:

                          Inhaltsverzeichnis

                                1. Teil

                       Allgemeine Bestimmungen

  § 1. Örtlicher Geltungsbereich

  § 2. Sachlicher Geltungsbereich

  § 3. Begriffsbestimmungen

                                2. Teil

                              Schiffskörper

  § 4. Festigkeit

  § 5. Bauliche Anforderungen

                                3. Teil

                    Freibord und Sicherheitsabstand

                             1. Abschnitt

                       Allgemeine Bestimmungen

  § 6. Allgemeines

  § 7. Fahrzeugtypen

  § 8. Anwendung und Abweichungen

                             2. Abschnitt

                    Ermittlung der Freiborde und der

                  Sicherheitsabstände im Fahrtbereich 1

  § 9. Mindestfreibord

                             3. Abschnitt

                    Ermittlung der Freiborde und der

           Sicherheitsabstände in den Fahrtbereichen 2 und 3

  § 10. Allgemeines

  § 11. Freibordmarke

  § 12. Freibordzeichen der Behörde

  § 13. Allgemeine Sicherheitsbedingungen

  § 14. Sicherheitsabstand

  § 15. Freibord

                                4. Teil

                      Stabilität und Unterteilung

                             1. Abschnitt

                              Stabilität

  § 16. Allgemeines

  § 17. Stabilitätserfordernisse für Fahrzeuge im Fahrtbereich 1

  § 18. Stabilitätserfordernisse für Fahrzeuge in den

        Fahrtbereichen 2 und 3

  § 19. Witterungseinfluß

  § 20. Besondere Bestimmungen für Fahrgastschiffe

  § 21. Besondere Bestimmungen für Fahrzeuge zur Güterbeförderung

  § 22. Besondere Bestimmungen für Schleppschiffe

                             2. Abschnitt

                             Unterteilung

  § 23. Wasserdichte Schotte

  § 24. Öffnungen in wasserdichten Schotten

  § 25. Lenzsystem

                                5. Teil

                               Maschinen

                             1. Abschnitt

                             Konstruktion

  § 26. Allgemeines

  § 27. Hauptmaschinen

  § 28. Maschinenräume

  § 29. Abgassystem

  § 30. Brennstoffsystem

                             2. Abschnitt

                             Lärmemission

  § 31. Lärmemission von Fahrzeugen

                                6. Teil

                          Elektrische Anlagen

  § 32. Allgemeines

  § 33. Zulässige Höchstspannungen

  § 34. Verteilungssysteme

  § 35. Landanschluß

  § 36. Generatoren und Elektromotoren

  § 37. Akkumulatoren

  § 38. Schalttafeln

  § 39. Schalter und Sicherungen

  § 40. Meß- und Überwachungseinrichtungen

  § 41. Kabel und Stromkreise

  § 42. Beleuchtung

  § 43. Nachtbezeichnungs- und Signallichter

  § 44. Erdung

  § 45. Notstromquelle

  § 46. Besondere Bestimmungen für Schubverbände

                                7. Teil

                               Ausrüstung

  § 47. Maste mit Hebezeugen

  § 48. Ladebäume und andere Hebezeuge

  § 49. Sonstige Ausrüstung

                                8. Teil

                   Ankern, Festmachen und Schleppen

  § 50. Allgemeines

  § 51. Anker

  § 52. Ankerketten

  § 53. Trossen

  § 54. Ankerklüsen, Stopper, Winden und Kettenkästen

                                9. Teil

                 Flüssiggasanlagen für Haushaltszwecke

  § 55. Allgemeines

  § 56. Anlagen

  § 57. Behälter

  § 58. Unterbringung und Einrichtung der Behälter

  § 59. Ersatz- und Leerbehälter

  § 60. Druckregler

  § 61. Druck

  § 62. Rohr- und Schlauchleitungen

  § 63. Verteilungsnetz

  § 64. Verbrauchsgeräte und ihre Aufstellung

  § 65. Lüftung und Ableitung der Abgase

  § 66. Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften

  § 67. Abnahme

  § 68. Prüfungen

  § 69. Vermerk in der Zulassungsurkunde

                               10. Teil

                   Steuereinrichtung und Steuerhaus

  § 70. Allgemeines

  § 71. Allgemeine Anforderungen

  § 72. Motorantrieb

  § 73. Handantrieb

  § 74. Handhydraulischer Antrieb

  § 75. Hydraulischer Antrieb

  § 76. Elektrischer Antrieb

  § 77. Zuschalten des zweiten Antriebs

  § 78. Ruderpropeller- und Voith-Schneider-Anlage

  § 79. Elektrische Ausrüstung von Steuereinrichtungen

  § 80. Ruderlageanzeiger

  § 81. Fernbedienungseinrichtungen

  § 82. Hubvorrichtungen von Steuerhäusern

  § 83. Freie Sicht

  § 84. Schalldruck

                               11. Teil

          Sondereinrichtung des Steuerhauses für die Führung

          des Fahrzeuges durch eine Person bei der Radarfahrt

  § 85. Allgemeine Bestimmungen

  § 86. Allgemeine Bauvorschriften

  § 87. Radaranlage und Wendezeiger

  § 88. Signaleinrichtungen

  § 89. Einrichtungen zur Steuerung von Fahrzeug und

        Antriebsmaschinen

  § 90. Bedienungseinrichtungen für Anker und Scheinwerfer

  § 91. Fernsprecheinrichtungen

  § 92. Alarmsignale

                               12. Teil

                              Brandschutz

                             1. Abschnitt

                        Bauliche Anforderungen

  § 93. Fahrzeuge mit einer Länge von 85 m oder mehr im

        Fahrtbereich 1

  § 94. Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 85 m im

        Fahrtbereich 1 und Fahrzeuge in den Fahrtbereichen 2 und 3

                             2. Abschnitt

                              Fluchtwege

  § 95. Fahrzeuge mit einer Länge von 85 m oder mehr im

        Fahrtbereich 1

  § 96. Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 85 m im

        Fahrtbereich 1 und Fahrzeuge in den Fahrtbereichen 2 und 3

                             3. Abschnitt

                   Einrichtungen zur Brandbekämpfung

  § 97. Feuerlöschanlagen

  § 98. Feuerlöscher

                               13. Teil

                            Rettungsmittel

  § 99. Rettungsboote

§ 100. Rettungsflöße

§ 101. Rettungswesten

§ 102. Rettungsringe und Rettungsbälle

§ 103. Anordnung und Handhabung von Sammelrettungsmitteln

§ 104. Anzahl und Fassungsvermögen der Rettungsmittel

                               14. Teil

             Schubschiffe, Schubleichter und Schubverbände

§ 105. Schubschiffe

§ 106. Schubleichter

§ 107. Schubverbände

                               15. Teil

                Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe

§ 108. Begriffsbestimmungen

§ 109. Geltungsbereich

§ 110. Allgemeine Bestimmungen

§ 111. Besondere Bestimmungen für Querschotte

§ 112. Intaktstabilität und Leckstabilität

§ 113. Berechnung der sich aus der freien Decksfläche ergebenden

        Anzahl der Fahrgäste

§ 114. Freibord, Sicherheitsabstand und Freibordmarken

§ 115. Einrichtungen für Fahrgäste

§ 116. Besondere Bestimmungen für Rettungsmittel

§ 117. Brandschutz

§ 118. Zusätzliche Bestimmungen

                               16. Teil

                            Automatisierung

§ 119. Allgemeines

§ 120. Allgemeine Bestimmungen

§ 121. Anordnung

§ 122. Alarmsystem

§ 123. Sicherheitssystem

§ 124. Hauptstromquelle

§ 125. Reserveanlagen

§ 126. Fernsteuerung der Antriebsanlage

§ 127. Alarmanlage für den Bilgewasserstand

                               17. Teil

               Wohnräume der Besatzung und Arbeitsplätze

§ 128. Begriffsbestimmungen

§ 129. Wohnräume

§ 130. Zugänge, Türen, Treppen

§ 131. Böden, Wände und Decken

§ 132. Heizung und Lüftung der Wohnräume

§ 133. Tageslicht und Beleuchtung

§ 134. Einrichtung

§ 135. Küchen, Messen, Vorratsräume

§ 136. Sanitäre Einrichtungen

§ 137. Trinkwasseranlagen

§ 138. Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen

§ 139. Arbeitsplätze

                               18. Teil

                          Gewässerreinhaltung

§ 140. Allgemeines

§ 141. Separatoren

§ 142. Sammeltanks

§ 143. Leitungsschema

§ 144. Sammlung von Abfällen

§ 145. Brauchwasser

                               19. Teil

                             Inkrafttreten

§ 146. Inkrafttreten

Schlagworte

Meßeinrichtung, Nachtbezeichnungslicht, Ersatzbehälter,Rohrleitung, Bedienungsvorschrift, Ruderpropelleranlage, Heizeinrichtung, Kocheinrichtung

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2009

Gesetzesnummer

10012274

Dokumentnummer

NOR11012560

Alte Dokumentnummer

N9199328922J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/450/P0/NOR11012560

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