Auf Grund der §§ 100, 102, 109 und 111 Abs. 6 bis 8 des Schiffahrtsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 87/1989, in der Fassung BGBl. Nr. 452/1992 wird, nach Maßgabe des § 156 Abs. 5 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres sowie für wirtschaftliche Angelegenheiten, verordnet: Auf Grund der Paragraphen 100, 102, 109 und 111 Absatz 6 bis 8 des Schiffahrtsgesetzes 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1989,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 452 aus 1992, wird, nach Maßgabe des Paragraph 156, Absatz 5, dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres sowie für wirtschaftliche Angelegenheiten, verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Örtlicher Geltungsbereich
§ 2. Sachlicher Geltungsbereich
§ 3. Begriffsbestimmungen
2. Teil
Schiffskörper
§ 4. Festigkeit
§ 5. Bauliche Anforderungen
3. Teil
Freibord und Sicherheitsabstand
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 6. Allgemeines
§ 7. Fahrzeugtypen
§ 8. Anwendung und Abweichungen
2. Abschnitt
Ermittlung der Freiborde und der
Sicherheitsabstände im Fahrtbereich 1
§ 9. Mindestfreibord
3. Abschnitt
Ermittlung der Freiborde und der
Sicherheitsabstände in den Fahrtbereichen 2 und 3
§ 10. Allgemeines
§ 11. Freibordmarke
§ 12. Freibordzeichen der Behörde
§ 13. Allgemeine Sicherheitsbedingungen
§ 14. Sicherheitsabstand
§ 15. Freibord
4. Teil
Stabilität und Unterteilung
1. Abschnitt
Stabilität
§ 16. Allgemeines
§ 17. Stabilitätserfordernisse für Fahrzeuge im Fahrtbereich 1
§ 18. Stabilitätserfordernisse für Fahrzeuge in den
Fahrtbereichen 2 und 3
§ 19. Witterungseinfluß
§ 20. Besondere Bestimmungen für Fahrgastschiffe
§ 21. Besondere Bestimmungen für Fahrzeuge zur Güterbeförderung
§ 22. Besondere Bestimmungen für Schleppschiffe
2. Abschnitt
Unterteilung
§ 23. Wasserdichte Schotte
§ 24. Öffnungen in wasserdichten Schotten
§ 25. Lenzsystem
5. Teil
Maschinen
1. Abschnitt
Konstruktion
§ 26. Allgemeines
§ 27. Hauptmaschinen
§ 28. Maschinenräume
§ 29. Abgassystem
§ 30. Brennstoffsystem
2. Abschnitt
Lärmemission
§ 31. Lärmemission von Fahrzeugen
6. Teil
Elektrische Anlagen
§ 32. Allgemeines
§ 33. Zulässige Höchstspannungen
§ 34. Verteilungssysteme
§ 35. Landanschluß
§ 36. Generatoren und Elektromotoren
§ 37. Akkumulatoren
§ 38. Schalttafeln
§ 39. Schalter und Sicherungen
§ 40. Meß- und Überwachungseinrichtungen
§ 41. Kabel und Stromkreise
§ 42. Beleuchtung
§ 43. Nachtbezeichnungs- und Signallichter
§ 44. Erdung
§ 45. Notstromquelle
§ 46. Besondere Bestimmungen für Schubverbände
7. Teil
Ausrüstung
§ 47. Maste mit Hebezeugen
§ 48. Ladebäume und andere Hebezeuge
§ 49. Sonstige Ausrüstung
8. Teil
Ankern, Festmachen und Schleppen
§ 50. Allgemeines
§ 51. Anker
§ 52. Ankerketten
§ 53. Trossen
§ 54. Ankerklüsen, Stopper, Winden und Kettenkästen
9. Teil
Flüssiggasanlagen für Haushaltszwecke
§ 55. Allgemeines
§ 56. Anlagen
§ 57. Behälter
§ 58. Unterbringung und Einrichtung der Behälter
§ 59. Ersatz- und Leerbehälter
§ 60. Druckregler
§ 61. Druck
§ 62. Rohr- und Schlauchleitungen
§ 63. Verteilungsnetz
§ 64. Verbrauchsgeräte und ihre Aufstellung
§ 65. Lüftung und Ableitung der Abgase
§ 66. Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften
§ 67. Abnahme
§ 68. Prüfungen
§ 69. Vermerk in der Zulassungsurkunde
10. Teil
Steuereinrichtung und Steuerhaus
§ 70. Allgemeines
§ 71. Allgemeine Anforderungen
§ 72. Motorantrieb
§ 73. Handantrieb
§ 74. Handhydraulischer Antrieb
§ 75. Hydraulischer Antrieb
§ 76. Elektrischer Antrieb
§ 77. Zuschalten des zweiten Antriebs
§ 78. Ruderpropeller- und Voith-Schneider-Anlage
§ 79. Elektrische Ausrüstung von Steuereinrichtungen
§ 80. Ruderlageanzeiger
§ 81. Fernbedienungseinrichtungen
§ 82. Hubvorrichtungen von Steuerhäusern
§ 83. Freie Sicht
§ 84. Schalldruck
11. Teil
Sondereinrichtung des Steuerhauses für die Führung
des Fahrzeuges durch eine Person bei der Radarfahrt
§ 85. Allgemeine Bestimmungen
§ 86. Allgemeine Bauvorschriften
§ 87. Radaranlage und Wendezeiger
§ 88. Signaleinrichtungen
§ 89. Einrichtungen zur Steuerung von Fahrzeug und
Antriebsmaschinen
§ 90. Bedienungseinrichtungen für Anker und Scheinwerfer
§ 91. Fernsprecheinrichtungen
§ 92. Alarmsignale
12. Teil
Brandschutz
1. Abschnitt
Bauliche Anforderungen
§ 93. Fahrzeuge mit einer Länge von 85 m oder mehr im
Fahrtbereich 1
§ 94. Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 85 m im
Fahrtbereich 1 und Fahrzeuge in den Fahrtbereichen 2 und 3
2. Abschnitt
Fluchtwege
§ 95. Fahrzeuge mit einer Länge von 85 m oder mehr im
Fahrtbereich 1
§ 96. Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 85 m im
Fahrtbereich 1 und Fahrzeuge in den Fahrtbereichen 2 und 3
3. Abschnitt
Einrichtungen zur Brandbekämpfung
§ 97. Feuerlöschanlagen
§ 98. Feuerlöscher
13. Teil
Rettungsmittel
§ 99. Rettungsboote
§ 100. Rettungsflöße
§ 101. Rettungswesten
§ 102. Rettungsringe und Rettungsbälle
§ 103. Anordnung und Handhabung von Sammelrettungsmitteln
§ 104. Anzahl und Fassungsvermögen der Rettungsmittel
14. Teil
Schubschiffe, Schubleichter und Schubverbände
§ 105. Schubschiffe
§ 106. Schubleichter
§ 107. Schubverbände
15. Teil
Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe
§ 108. Begriffsbestimmungen
§ 109. Geltungsbereich
§ 110. Allgemeine Bestimmungen
§ 111. Besondere Bestimmungen für Querschotte
§ 112. Intaktstabilität und Leckstabilität
§ 113. Berechnung der sich aus der freien Decksfläche ergebenden
Anzahl der Fahrgäste
§ 114. Freibord, Sicherheitsabstand und Freibordmarken
§ 115. Einrichtungen für Fahrgäste
§ 116. Besondere Bestimmungen für Rettungsmittel
§ 117. Brandschutz
§ 118. Zusätzliche Bestimmungen
16. Teil
Automatisierung
§ 119. Allgemeines
§ 120. Allgemeine Bestimmungen
§ 121. Anordnung
§ 122. Alarmsystem
§ 123. Sicherheitssystem
§ 124. Hauptstromquelle
§ 125. Reserveanlagen
§ 126. Fernsteuerung der Antriebsanlage
§ 127. Alarmanlage für den Bilgewasserstand
17. Teil
Wohnräume der Besatzung und Arbeitsplätze
§ 128. Begriffsbestimmungen
§ 129. Wohnräume
§ 130. Zugänge, Türen, Treppen
§ 131. Böden, Wände und Decken
§ 132. Heizung und Lüftung der Wohnräume
§ 133. Tageslicht und Beleuchtung
§ 134. Einrichtung
§ 135. Küchen, Messen, Vorratsräume
§ 136. Sanitäre Einrichtungen
§ 137. Trinkwasseranlagen
§ 138. Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
§ 139. Arbeitsplätze
18. Teil
Gewässerreinhaltung
§ 140. Allgemeines
§ 141. Separatoren
§ 142. Sammeltanks
§ 143. Leitungsschema
§ 144. Sammlung von Abfällen
§ 145. Brauchwasser
19. Teil
Inkrafttreten
§ 146. Inkrafttreten