(2)Absatz 2,Die Ausnahme von der Gebühr gemäß Abs. 1 lit. b kann nur vor der Durchführung des Fluges durch entsprechende Angaben im Flugplan geltend gemacht werden.Die Ausnahme von der Gebühr gemäß Absatz eins, Litera b, kann nur vor der Durchführung des Fluges durch entsprechende Angaben im Flugplan geltend gemacht werden.