Bundesrecht konsolidiert

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GATT - bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen samt Anhang § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

GATT - bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen samt Anhang

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 40/1993

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.1993

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Unterzeichnungsdatum

14.07.1992

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Beachte

Das Abkommen gilt durch den Beitritt Sloweniens zur EU als beendet (vgl. BGBl. III Nr. 99/2004).

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE BILATERALEN AUSSENWIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
StF: BGBl. Nr. 40/1993 (NR: GP XVIII RV 662 AB 783 S. 88. BR: AB 4365 S. 561.)

Sprachen

Deutsch, Slowenisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Slowenien, im folgenden „Vertragsparteien” genannt, sind

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken sowie den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
  • Strichaufzählung
    in der Absicht, die Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) bis zum Beitritt der Republik Slowenien zu diesem Abkommen in pragmatischer Weise im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien weiter anzuwenden,
  • Strichaufzählung
    im Einklang mit den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, wurden am 25. September bzw. 27. November 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Februar 1993 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2014

Gesetzesnummer

10007306

Dokumentnummer

NOR11007421

Alte Dokumentnummer

N5199315570L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/40/P0/NOR11007421

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