Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
GATT - bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen samt Anhang
Typ
Vertrag – Slowenien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.02.1993
Außerkrafttretensdatum
30.04.2004
Unterzeichnungsdatum
14.07.1992
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Beachte
Das Abkommen gilt durch den Beitritt Sloweniens zur EU als beendet (vgl.
BGBl. III Nr. 99/2004).
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE BILATERALEN AUSSENWIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
StF:
BGBl. Nr. 40/1993 (NR: GP XVIII
RV 662 AB 783 S. 88. BR:
AB 4365 S. 561.)
Sprachen
Deutsch, Slowenisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Slowenien, im folgenden „Vertragsparteien” genannt, sind
vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken sowie den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
in der Absicht, die Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) bis zum Beitritt der Republik Slowenien zu diesem Abkommen in pragmatischer Weise im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien weiter anzuwenden,
im Einklang mit den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 wurden am 25. September bzw. 27. November 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 mit 1. Februar 1993 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, wurden am 25. September bzw. 27. November 1992 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Februar 1993 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2014
Gesetzesnummer
10007306
Dokumentnummer
NOR11007421
Alte Dokumentnummer
N5199315570L