Bundesrecht konsolidiert

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Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß § 3

Kurztitel

Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 389/1993

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1993

Außerkrafttretensdatum

Index

70/06 Schulunterricht

Text

Stimmzettel

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Die Wahl ist mittels vom Schulleiter zur Verfügung gestellter Stimmzettel von gleicher Beschaffenheit und einheitlichem Format vorzunehmen.
  2. Absatz 2,Die Stimmzettel sind entsprechend der Anlage zu gestalten und können, erforderlichenfalls unter Hinzufügung von Zeilen, die Namen der Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge ohne Hinzufügung der Wahlpunkte enthalten.

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2016

Gesetzesnummer

10009898

Dokumentnummer

NOR12124930

Alte Dokumentnummer

N7199328385J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/389/P3/NOR12124930

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