Absatz eins,Die Wahl ist mittels vom Schulleiter zur Verfügung gestellter Stimmzettel von gleicher Beschaffenheit und einheitlichem Format vorzunehmen.
Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß
Bundesgesetzblatt Nr. 389 aus 1993,
Paragraph 3
01.09.1993