(2)Absatz 2,Die Verwendung von nach den §§ 4 und 5 kennzeichnungspflichtigen Transformatoren, die PCB in einer Konzentration von mehr als 500 ppm enthalten, ist bis zu ihrer Außerbetriebnahme, längstens jedoch bis 31. Dezember 1999 zulässig.Die Verwendung von nach den Paragraphen 4 und 5 kennzeichnungspflichtigen Transformatoren, die PCB in einer Konzentration von mehr als 500 ppm enthalten, ist bis zu ihrer Außerbetriebnahme, längstens jedoch bis 31. Dezember 1999 zulässig.