Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umweltförderungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 48l
Inkrafttretensdatum
01.01.2024
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
UFG
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Ziele des Flächenrecyclings
§ 48l.Paragraph 48 l,
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten oder Objektteilen, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen.
Im RIS seit
22.12.2023
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2023
Gesetzesnummer
10010755
Dokumentnummer
NOR40257517