Umweltförderungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 152 aus 2023,
BG
Paragraph 48 l
01.01.2024
UFG
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten oder Objektteilen, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen.
22.12.2023
10010755
NOR40257517