Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
§ 12. Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach § 3 Z 3 hat die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer Anspruch auf Gewährung der betreffenden Sozialleistung. Paragraph 12, Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach Paragraph 3, Ziffer 3, hat die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer Anspruch auf Gewährung der betreffenden Sozialleistung.