Bundesrecht konsolidiert

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Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße - Modalitäten § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße - Modalitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 879/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 98/2015

Typ

Vertrag – EG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Unterzeichnungsdatum

23.12.1992

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Titel

Verwaltungsvereinbarung zur Festlegung des Zeitpunktes und der Modalitäten der Einführung des im Abkommen zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße vorgesehenen Ökopunktesystems
StF: BGBl. Nr. 879/1992

Sprachen

Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Artikel 24 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße *1),

nachstehend „Transitabkommen” genannt, vereinbaren die zuständigen

Behörden, nämlich

für die Gemeinschaft:

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften

für Österreich:

Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr im Hinblick auf den Zeitpunkt und die Modalitäten des im Transitabkommen vereinbarten Ökopunktesystems folgende Regelungen:

---------------------------------------------------------------------

*1) Kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 823 aus 1992,

Sonstige Textteile

Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 10, mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015

Gesetzesnummer

10012116

Dokumentnummer

NOR11012395

Alte Dokumentnummer

N9199215273L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/879/P0/NOR11012395

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