Bundesrecht konsolidiert

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Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 827/1992

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1992

Außerkrafttretensdatum

31.08.1999

Abkürzung

HeizKG

Index

58/03 Sicherung der Energieversorgung

Titel

Bundesgesetz über die sparsamere Nutzung von Energie durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnungsgesetz – HeizKG) sowie über Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 1975, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und des Mietrechtsgesetzes
StF: BGBl. Nr. 827/1992 (NR: GP XVIII RV 670 und 716 AB 815 S. 91. BR: AB 4393 S. 562.)

Präambel/Promulgationsklausel

                          Inhaltsverzeichnis

                             I. Abschnitt

                        Allgemeine Bestimmungen

§  1 Ziel des Gesetzes

§  2 Begriffsbestimmungen

§  3 Geltungsbereich

§  4 Verhältnis zu anderen Regelungen

                             II. Abschnitt

  Aufteilung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkosten und

                  Ermittlung der Verbrauchsanteile

§  5 Voraussetzungen für die Verbrauchsermittlung

§  6 Ausstattung mit Vorrichtungen zur Erfassung (Messung)

     der Verbrauchsanteile

§  7 Maßnahmen zur sparsameren Nutzung von Energie

§  8 Stammblatt; Prüfpflichten

§  9 Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten

§ 10 Verbrauchsabhängige Aufteilung der gesamten Heiz- und

     Warmwasserkosten

§ 11 Ermittlung der Verbrauchsanteile

§ 12 Aufteilung der nicht verbrauchsabhängigen Anteile an den Heiz-

     und Warmwasserkosten

§ 13 Zulässige Vereinbarungen; ergänzende Regelungen

§ 14 Wechsel des Wärmeabnehmers oder Wärmeabgebers

§ 15 Ersichtlichmachung der Aufteilungsschlüssel im Grundbuch

                            III. Abschnitt

                              Abrechnung

§ 16 Abrechnungsperiode

§ 17 Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

§ 18 Information über die Abrechnung (Abrechnungsübersicht)

§ 19 Einsicht in Abrechnung und Belegsammlung

§ 20 Durchsetzung der Abrechnung

§ 21 Vorauszahlung und Folgen der Abrechnung

§ 22 Nachträgliche Berichtigung der Abrechnung

§ 23 Zwischenermittlung; Überschüsse und Fehlbeträge

§ 24 Genehmigung der Abrechnung

                             IV. Abschnitt

                   Besondere Verfahrensvorschriften

§ 25 Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen

                            V. Abschnitt

§ 26 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 1975

                           VI. Abschnitt

§ 27 Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

                          VII. Abschnitt

§ 28 Änderung des Mietrechtsgesetzes

                         VIII. Abschnitt

§ 29 Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 30 Vollziehung

Anmerkung

Der Titel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 5.6.2021 geändert (vgl. BGBl. I Nr. 101/2021). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel angepasst.

Schlagworte

Schlußbestimmung,
Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1997 – WGN 1997 (BGBl. I Nr. 140/1997)

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021

Gesetzesnummer

10007277

Dokumentnummer

NOR11007392

Alte Dokumentnummer

N5199224478J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/827/P0/NOR11007392

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