Kurztitel

Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 827 aus 1992,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1992

Außerkrafttretensdatum

31.08.1999

Abkürzung

HeizKG

Index

58/03 Sicherung der Energieversorgung

Langtitel

Bundesgesetz über die sparsamere Nutzung von Energie durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnungsgesetz – HeizKG) sowie über Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 1975, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und des Mietrechtsgesetzes

StF: BGBl. Nr. 827/1992 (NR: GP XVIII RV 670 und 716 AB 815 S. 91. BR: AB 4393 S. 562.)

Änderung

BGBl. Nr. 800/1993 (NR: GP XVIII IA 579/A AB 1268 S. 134.

BR: 4644 AB 4653 S. 575.)

BGBl. I Nr. 140/1997 (NR: GP XX RV 898 AB 1002 S. 104.

BR: AB 5602 S. 634.)

Präambel/Promulgationsklausel

                          Inhaltsverzeichnis

                             I. Abschnitt

                        Allgemeine Bestimmungen

§  1 Ziel des Gesetzes

§  2 Begriffsbestimmungen

§  3 Geltungsbereich

§  4 Verhältnis zu anderen Regelungen

                             II. Abschnitt

  Aufteilung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkosten und

                  Ermittlung der Verbrauchsanteile

§  5 Voraussetzungen für die Verbrauchsermittlung

§  6 Ausstattung mit Vorrichtungen zur Erfassung (Messung)

     der Verbrauchsanteile

§  7 Maßnahmen zur sparsameren Nutzung von Energie

§  8 Stammblatt; Prüfpflichten

§  9 Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten

§ 10 Verbrauchsabhängige Aufteilung der gesamten Heiz- und

     Warmwasserkosten

§ 11 Ermittlung der Verbrauchsanteile

§ 12 Aufteilung der nicht verbrauchsabhängigen Anteile an den Heiz-

     und Warmwasserkosten

§ 13 Zulässige Vereinbarungen; ergänzende Regelungen

§ 14 Wechsel des Wärmeabnehmers oder Wärmeabgebers

§ 15 Ersichtlichmachung der Aufteilungsschlüssel im Grundbuch

                            III. Abschnitt

                              Abrechnung

§ 16 Abrechnungsperiode

§ 17 Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

§ 18 Information über die Abrechnung (Abrechnungsübersicht)

§ 19 Einsicht in Abrechnung und Belegsammlung

§ 20 Durchsetzung der Abrechnung

§ 21 Vorauszahlung und Folgen der Abrechnung

§ 22 Nachträgliche Berichtigung der Abrechnung

§ 23 Zwischenermittlung; Überschüsse und Fehlbeträge

§ 24 Genehmigung der Abrechnung

                             IV. Abschnitt

                   Besondere Verfahrensvorschriften

§ 25 Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen

                            V. Abschnitt

§ 26 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 1975

                           VI. Abschnitt

§ 27 Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

                          VII. Abschnitt

§ 28 Änderung des Mietrechtsgesetzes

                         VIII. Abschnitt

§ 29 Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 30 Vollziehung

Anmerkung

Der Titel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 5.6.2021 geändert vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2021,). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel angepasst.

Schlagworte

Schlußbestimmung,

Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1997 – WGN 1997 Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 1997,)

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021

Gesetzesnummer

10007277

Dokumentnummer

NOR11007392

alte Dokumentnummer

N5199224478J