Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
12.12.1992
Außerkrafttretensdatum
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die Ausscheidung aus der Umsatzsteuerpflicht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt vor der Erbringung der Lieferung eine schriftliche Erklärung abgegeben wird, daß dem Abnehmer der Lieferung keine Umsatzsteuer angelastet wird; in der Erklärung sind weiters Art und Menge der nach dieser Verordnung steuerentlastet zu liefernden Hilfsgüter sowie die genaue Bezeichnung und Anschrift des Abnehmers der entgeltlichen Lieferung (§ 1 letzter Satz) anzugeben. Die Ausscheidung aus der Umsatzsteuerpflicht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt vor der Erbringung der Lieferung eine schriftliche Erklärung abgegeben wird, daß dem Abnehmer der Lieferung keine Umsatzsteuer angelastet wird; in der Erklärung sind weiters Art und Menge der nach dieser Verordnung steuerentlastet zu liefernden Hilfsgüter sowie die genaue Bezeichnung und Anschrift des Abnehmers der entgeltlichen Lieferung (Paragraph eins, letzter Satz) anzugeben.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2013
Gesetzesnummer
10004760
Dokumentnummer
NOR12051935
Alte Dokumentnummer
N3199224129J