Bundesrecht konsolidiert

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Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland § 3

Kurztitel

Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 787/1992

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

12.12.1992

Außerkrafttretensdatum

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Text

Paragraph 3,

Die Ausscheidung aus der Umsatzsteuerpflicht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt vor der Erbringung der Lieferung eine schriftliche Erklärung abgegeben wird, daß dem Abnehmer der Lieferung keine Umsatzsteuer angelastet wird; in der Erklärung sind weiters Art und Menge der nach dieser Verordnung steuerentlastet zu liefernden Hilfsgüter sowie die genaue Bezeichnung und Anschrift des Abnehmers der entgeltlichen Lieferung (Paragraph eins, letzter Satz) anzugeben.

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2013

Gesetzesnummer

10004760

Dokumentnummer

NOR12051935

Alte Dokumentnummer

N3199224129J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/787/P3/NOR12051935

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