Kurztitel

Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 787 aus 1992,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

12.12.1992

Text

Paragraph 3,

Die Ausscheidung aus der Umsatzsteuerpflicht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt vor der Erbringung der Lieferung eine schriftliche Erklärung abgegeben wird, daß dem Abnehmer der Lieferung keine Umsatzsteuer angelastet wird; in der Erklärung sind weiters Art und Menge der nach dieser Verordnung steuerentlastet zu liefernden Hilfsgüter sowie die genaue Bezeichnung und Anschrift des Abnehmers der entgeltlichen Lieferung (Paragraph eins, letzter Satz) anzugeben.