Die Republik Österreich
und
die Republik Türkei
vom Wunsche beseelt, den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen den beiden Partnern zu fördern und zu diesem Zweck ein Abkommen abzuschließen, wie in Artikel 11 des Übereinkommens zwischen den EFTA-Ländern und der Türkei *1) angeführt wird,
sind wie folgt übereingekommen:
(Anm.: Präambel zum Abkommen)Anmerkung, Präambel zum Abkommen)
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Türkei
vom Wunsche beseelt, eine technische Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Landwirtschaft zwischen beiden Ländern ins Leben zu rufen und zu entwickeln,
zum Zwecke der Förderung des wirtschaftlichen Wachstumsprozesses der türkischen Landwirtschaft,
in Berücksichtigung des Wunsches beider Partner, diesen Prozeß mittels konkreter Maßnahmen zu unterstützen
kommen überein, wie folgt zusammenzuarbeiten:
(Anm.: Präambel zur Absichtserklärung)Anmerkung, Präambel zur Absichtserklärung)